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ÜBER UNSPRODUKTEREFERENZENKUNST


Allgemeine Geschäftsbedingungen

der WSE Ltd., Niederlassung Deutschland, Rudolf-Schulten-Straße 8, 52428 Jülich
nachfolgend WSE genannt.

§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines

  1. Folgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit der WSE Ltd. im Nachfolgenden auch WSE genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen der nationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich durch WSE bestätigt wurden.
  2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien.
  3. Der bestellende Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt.
  4. Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der WSE bzw. mit der ersten Nutzung der Dienste von WSE gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
  5. Ein Werbemittel besteht aus einem oder mehreren der folgenden genannten Elemente:
    1. aus einem Bild oder Text, Tonfolgen und Bewegtbildern (Banner, etc.)
    2. aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (Link, etc.)

§ 2 Angebot, Vertrag und Auftrag

  1. Die Angebote und Preise sind freibleibend.
  2. Ein Vertrag bzw. Auftrag (Werbung) über die Nutzung von Diensten der Firma WSE kommt zustande durch:
    1. Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch WSE,
    2. schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung der WSE oder
    3. Erteilung der Rechnung.
    Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Zur Berechnung gelangen die am Tage der Bestellung gültigen Preise.
  3. Die Firma WSE kann den Vertragsabschluss und Auftrag von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
  4. Die Firma WSE ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des Vertrags freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte des Kunden aus der Registrierung.

§ 3 Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Firma WSE sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag. Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie kann ebenfalls gegen einen Kostenbeitrag bei WSE angefordert oder auf dem elektronischen Weg abgerufen werden.
  2. Die Leistungen der WSE werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland auf der Grundlage von Übertragungswegen von Drittanbietern erbracht.
  3. WSE behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen. WSE ist ferner berechtigt, die Leistungen zu verringern; in diesem Fall gilt § 13 entsprechend.
  4. Soweit WSE kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
  5. WSE behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung, und im wesentlichen von der künftigen Preisentwicklung auf dem in Anspruch genommenen Network-Sektor abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt. Sollte ein Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm das Recht zu, mit einer Frist von einem Monat das Vertragsverhältnis jeweils zum Monatsende vorzeitig durch schriftliche Kündigung zu beenden.
  6. WSE behält sich vor, jede auf ihren Servern ein- und ausgehende Kunden-E-Mail zur Verringerung von unerwünschtem E-Mail-Verkehr automatisiert auf Spam und Viren zu überprüfen. Weiterhin behält sich WSE vor, die Datenverarbeitungssysteme von Nutzern bei Virenbefall, Spamversand o.ä. unverhältnismäßig hohem E-Mail-Aufkommen temporär von der Zustellung und Weiterleitung von E-Mails auszuschließen und ggf. E-Mails zu löschen, falls diese die ordnungsgemäße Funktion des E-Mail-Verkehrs der übrigen Nutzer beeinträchtigen oder gefährden.
    Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden, sofern er ihr nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht.
  7. Für Internetdienstleistungen gilt Folgendes:
    1. Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und Zugangsdaten kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung zustande. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung ist ein Internetzugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen.
    2. Die zum Betreiben benötigten Passworte bleiben im Besitz von WSE und dürfen von WSE jederzeit verändert werden. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der im Bestellformular beschriebenen Leistung.
    3. Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Zugangssoftware besteht nicht. Der Kunde ist berechtigt eigene Software für den Zugang einzusetzen. WSE kann in diesem Fall keine Unterstützung für diese Software garantieren.

§ 4 Platzierungsangaben für Werbemittel

  1. Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom Auftraggeber und der WSE einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht herstellbar, entscheidet die WSE nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers.
  2. Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

§ 5 Domainnamen

  1. Domainnamen werden bei dem jeweiligen NIC registriert. Die Daten zur Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC oder durch WSE bestätigt ist.
  2. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen ist seitens WSE ausgeschlossen. Anträge für Domainnamen oder KK-Anträge werden auch berechnet, wenn diese abgelehnt werden.

§ 6 Kündigung des Vertrags

  1. Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende kündbar.
  2. Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeiten kündbar. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
  3. Für Internetdienstleistungen gilt Folgendes:
    Der Vertrag ist zunächst auf ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr wenn dieser nicht vier Wochen vor Ablauf gekündigt wird. Bei einer Vertragskündigung hat WSE das ausdrückliche Recht, nach Vertragende alle auf den Server/Account des Kunden übertragenen Daten vorbehaltlos zu löschen.

§ 7 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der WSE sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,
    1. die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der WSE die Kosten zu erstatten;
    2. der WSE unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen für Tarifermäßigungen entfallen;
    3. der WSE die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen, soweit das für die Nutzung der WSE-Dienste erforderlich ist, und Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
    4. der WSE mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den WSE-Diensten verwendet wird;
    5. dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet wird bzw. werden;
    6. die Zugriffsmöglichkeit auf WSE-Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von WSE bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten Dritter sowie straf- und ordnungsgerichtliche Bestimmungen erfolgen;
    7. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicher zu stellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an Diensten der WSE erforderlich sein sollten;
    8. den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen, insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
    9. der WSE erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung);
    10. im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und Ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;
    11. nach Abgabe einer Störungsmeldung, die der WSE durch die Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, WSE innerhalb eines Monats:
    • jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden,
    • bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
    • jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von WSE geführt wird, anzuzeigen.
  3. Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 b), e) und f) genannten Pflichten, ist WSE berechtigt, sofort und in den übrigen Fällen – mit Ausnahme von Abs. 1 a) – nach erfolgloser Abmahnung das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der Frist zu kündigen.
  4. Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann WSE im Wege der Nutzungsbedingungen regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen dieser Benutzungsbedingungen berechtigt WSE nach erfolgloser Abmahnung, das Vertragsverhältnis zu kündigen.
  5. Für Internetdienstleistungen gilt Folgendes:
    1. Der Inhalt der Seiten darf nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik Deutschland, internationales Recht und die guten Sitten verstoßen.
    2. Der Kunde wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter verletzen und wird in keiner Form pornographische, jugendgefährdende, rechtswidrige, vulgäre, obszöne, hasserregende, hetzerische, sexistische, rassistische, gewaltverherrlichende, sittenwidrige, diskriminierende oder sonst wie zu beanstandende Inhalte auf dem Server speichern oder publizieren.
    3. Der Kunde darf auf seinen Seiten Dritte nicht negativ darstellen oder öffentlichen Anstoß erregen.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Mailingaktionen) via electronic Mail (E-Mail) von seinem(n) Account(s) aus zu initiieren, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu sein.
    5. Der Kunde hat WSE unverzüglich eintretende Änderungen vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und Telefonverbindungs- als auch firmenbezogene Angaben.
    6. Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein Login-Passwort. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert.
    7. Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich.
    8. WSE kann den Vertrag fristlos kündigen und den Account/Server sofort sperren, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen von WSE verstößt.
    9. Es besteht von Seiten von WSE keine Prüfungspflicht der Internetseiten des Kunden.
    10. WSE behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden unverzüglich zu sperren, falls dieser Dinge auf seinem Account/Server einrichtet, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen.
    11. Für Dienstleistungen im Bereich Webdesign gilt: Ist eine erbrachte Programmierleistung (z.B. Homepage) nach 14 Tagen durch den informierten Kunden nicht beanstandet worden, so gilt das als Annahme der Leistung und verpflichtet den Auftraggeber zur vollständigen Zahlung der vertraglichen vereinbarten Entgelte.
  6. Datenanlieferung:
    1. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens fünf Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit der WSE unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert die WSE Ersatz an.
    2. Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber genannten Onlineadressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Pflicht der WSE zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des Werbemittels.
  7. Rechtsgewährleistung für Werbemittel:
    Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die WSE von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der notwendigen Rechtsverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die WSE nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist.

§ 8 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber der WSE wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  2. WSE haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen – weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass Sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
  3. Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen der Leistungsanbieter eingetreten, gelten die im Verhältnis vom Leistungsanbieter und WSE anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der WSE gegenüber ihrem Kunden entsprechend.
  4. Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
    1. durch die Inanspruchnahme von WSE-Diensten,
    2. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
    3. oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch WSE nicht erfolgt ist,
    der Höhe nach auf 2.500,00 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
  5. Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der WSE gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf 2.500,00  € beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
  6. Für Internetdienstleistungen gilt Folgendes:
    1. Wir garantieren eine Verfügbarkeit des Internet-Services von 98% per Annum. Monatlich können wir 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten verwenden. Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine Haftung übernehmen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den Auftragswert beschränkt.
    2. Es werden Homepages und Domainnamen aus dem Internet bei allen den Auftrag entsprechenden Diensten maschinell angemeldet. Es kann nicht garantiert werden, dass die angemeldeten Homepages oder Domainnamen auch in alle Dienste aufgenommen werden. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt. Der Kunde stellt WSE sowohl von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei, als auch von jeglicher Haftung für den Inhalt der übermittelten Webseiten auf dem Account/Server frei. Soweit Daten vom Kunden auf den Account/Server übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
    3. Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzufangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. WSE haftet nicht für Verletzungen der Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anders übermittelten Informationen. WSE übernimmt keine Garantie dafür, dass der Account/Server für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von WSE ist die Stellung des Accounts/Servers.
    4. Für Störungen innerhalb des Internet kann die WSE keine Haftung übernehmen. WSE übernimmt weiterhin keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den Account/Server verursacht wurden.

§ 9 Haftung des Kunden

Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der WSE und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der WSE-Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.

§ 10 Software-, Waren- und Diensleistungslieferungen

  1. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen kann nur mit Zustimmung der WSE auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem die Durchführung des jeweiligen Projekts vereinbart wird.
  2. Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der Leistungsbeschreibung der WSE.
  3. Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht für das gesamte Ergebnis der durch WSE durchgeführten Arbeiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
  4. Das Nutzungsrecht an einer von der WSE entwickelten oder gelieferten Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch in Teilen Dritten zugänglich machen.
  5. Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
  6. Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines Patents oder eines sonstigen Ausschließlichkeitrechts geltend gemacht werden, ist der Kunde gehalten, WSE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von der WSE keine wesentlichen Prozesshandlungen vornehmen und der WSE auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich eines Vergleichsabschlusses überlassen.
  7. Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung der WSE eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat WSE das Wahlrecht zwischen folgenden Maßnahmen:
    1. Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt.
    2. Dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen.
    3. Den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und entweder den Anforderungen des Auftraggebers entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist.
    4. Den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
    Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände, in denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht von der WSE gelieferten Vertagsgegenständen betrieben wurde.
  8. Die Preise für Waren verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – einschließlich der üblichen Verpackung. Wünscht der Kunde die Zustellung durch WSE, ist diese gesondert abzugelten.
  9. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume der WSE verlassen hat. Falls der Versand ohne Verschulden der WSE unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
  10. WSE ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferungen oder Teilleistungen für ihn nicht von Interesse sind.
  11. Die Gewährleistungsfrist gegenüber Nicht-Verbrauchern für die Lieferung von Waren, Geräten und Anlagen beträgt 12 Monate ab Lieferdatum. Bei ausschließlich privatem Gebrauch verlängert sich diese Frist auf 24 Monate. Unberührt davon ist eine etwaige gesonderte Garantiehaftung des Warenherstellers. Soweit ein von WSE zu vertretender Mangel an der Kaufsache vorliegt, ist WSE nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzen des Kaufpreises (Minderung) oder eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen.
  12. Weitergehende Ansprüche des Kunden, im besonderen ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf grober Fahrlässigkeit des Geschäftsführers oder leitender Angestellter von WSE oder es ist eine Eigenschaftszusicherung erfolgt, die den Käufer gegen das Risiko von Folgeschäden absichert.

§ 11 Zahlungsbedingungen

  1. Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen, wobei der Käufer verpflichtet ist, auf Anforderung von WSE hin dieser eine Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
  2. Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte (Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.
  3. Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
  4. Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der WSE; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für WSE als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für sie. Erlischt (Mit-)Eigentum der WSE durch Verbindung oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden Ansprüche des Kunden – bei Verbindung im Wert anteilmäßig – auf WSE übergehen.
  5. Gibt der Kunde an, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen.

§ 12 Zahlungsverzug

  1. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist WSE berechtigt, die vertragliche Leistung einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis zum Vertragsende zu zahlen.
  2. Bei Zahlungsverzug ist WSE außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass WSE eine höhere Zinslast nachweist.
  3. Kommt der Kunde:
    1. für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
    2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche Grundentgelt für 2 Monate erreicht,
    in Verzug, so kann die WSE das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
  4. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der WSE vorbehalten.
  5. Bei Zahlungsverzug erhebt die WSE für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10,00 €. Sperrt die WSE eine Internet-Präsenz berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann die WSE die Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 € abhängig machen.

§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Rückvergütung

  1. Gegenansprüche der WSE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
  2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der WSE die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat WSE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Gateways und Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Übertragungswege auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der WSE oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der WSE autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten. Diese berechtigen WSE, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.
  3. Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
    Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
    1. der Kunde nicht mehr auf WSE-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
    2. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird
    oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
  4. Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der WSE liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn WSE oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 14 Nutzung durch Dritte

  1. Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von WSE durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch WSE gestattet.
  2. Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keine Minderungs- , Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche.
  3. Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der Dienste von WSE durch Dritte entstanden sind.

§ 15 Kundendienst

  1. Im Falle von Störungen an technischen Einrichtungen von WSE wird WSE bemüht sein, diese im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten kurzfristig zu beheben. Dauert die Störung über längere Zeit an, gilt § 13 Ziff. 3 entsprechend.
  2. Eine weitergehende Haftung von WSE wegen Störung der zuvor bezeichneten Art scheidet aus, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln des Geschäftsführers oder leitender Angestellter von WSE vor.
  3. Der Support für die einzelnen Produkte erfolgt entweder über die gebührenpflichtigen Servicenummern oder kostenlos per E-Mail. Die jeweiligen Servicenummern und E-Mail-Adressen werden dem Kunden bei Beauftragung mitgeteilt.

§ 16 Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die der WSE unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
  2. Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst-Datenschutz-Verordnung davon unterrichtet, dass WSE seine Anschrift in maschinenlesbarer Form, für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
  3. Soweit sich WSE zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist WSE berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
  4. WSE steht dafür ein, dass alle Personen, die von der WSE mit der Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der Dienste von WSE, für ihn oder Dritten nicht bestimmte Daten oder Informationen zu beschaffen.
  5. Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn, Dritten zugänglich gemacht (Directory-Services).

§ 17 Gerichtsstand

  1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der für WSE zuständige Gerichtsbezirk.
  2. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.

§ 18 Salvatorische Klausel

Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.

Jülich im September 2006

WSE Ltd. • Niederlassung Deutschland • Rudolf-Schulten-Straß 8 • 52428 Jülich
Telefon: (0 24 61) 93 60 80 • Telefax: (0 24 61) 93 60 810

Geschäftsführer: Ulrich Wirtz

Bankverbindung:
Aachener Bank eG Jülich • BLZ 390 601 80 • Konto-Nr. 4 006 786 010

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