 General Trading Conditions
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der WSE Ltd., Niederlassung Deutschland,
Rudolf-Schulten-Straße 8, 52428 Jülich
nachfolgend WSE genannt.
§ 1 Geltungsbereich und Allgemeines
- Folgende Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge mit der
WSE Ltd. im Nachfolgenden auch WSE genannt. Abweichende Geschäftsbedingungen
der nationalen Vertragspartner werden nicht Vertragsbestandteil. Nebenabreden sind nur
verbindlich, wenn sie schriftlich durch WSE bestätigt wurden.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige
Geschäfte der Parteien.
- Der bestellende Vertragspartner wird nachfolgend Kunde genannt.
- Mit erstmaligem Zugriff auf einen Rechner der WSE bzw. mit der ersten
Nutzung der Dienste von WSE gelten diese Bedingungen als angenommen.
Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw.
Einkaufsbedingungen werden hiermit widersprochen.
- Ein Werbemittel besteht aus einem oder mehreren der folgenden genannten Elemente:
- aus einem Bild oder Text, Tonfolgen und Bewegtbildern (Banner, etc.)
- aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken mittels einer vom
Auftraggeber genannten Online-Adresse die Verbindung zu weiteren Daten herstellt,
die im Bereich des Auftraggebers liegen (Link, etc.)
§ 2 Angebot, Vertrag und Auftrag
- Die Angebote und Preise sind freibleibend.
- Ein Vertrag bzw. Auftrag (Werbung) über die Nutzung von Diensten der Firma
WSE kommt zustande durch:
- Gegenzeichnung eines Kundenantrags durch WSE,
- schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung der WSE oder
- Erteilung der Rechnung.
Besondere Abmachungen gelten nur bei schriftlicher Bestätigung. Zur Berechnung
gelangen die am Tage der Bestellung gültigen Preise.
- Die Firma WSE kann den Vertragsabschluss und Auftrag von einer Vorauszahlung
bzw. Bürgschaftserklärung einer Bank abhängig machen.
- Die Firma WSE ist berechtigt, die Domain des Kunden nach Beendigung des
Vertrags freizugeben. Spätestens mit dieser Freigabe erlöschen alle Rechte
des Kunden aus der Registrierung.
§ 3 Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Firma
WSE sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im Vertrag.
Die Leistungsbeschreibung liegt am Sitz der Gesellschaft zur Einsicht bereit. Sie
kann ebenfalls gegen einen Kostenbeitrag bei WSE angefordert oder auf dem
elektronischen Weg abgerufen werden.
- Die Leistungen der WSE werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
auf der Grundlage von Übertragungswegen von Drittanbietern erbracht.
- WSE behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern, zu ändern
und Verbesserungen vorzunehmen. WSE ist ferner berechtigt, die Leistungen zu
verringern; in diesem Fall gilt § 13 entsprechend.
- Soweit WSE kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, können diese
jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-,
Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
- WSE behält sich bei den laufenden Dienstleistungen eine Änderung
der Preise vor, die von der allgemeinen Kostenentwicklung, und im wesentlichen von
der künftigen Preisentwicklung auf dem in Anspruch genommenen Network-Sektor
abhängt. Preisänderungen werden mit angemessener Frist angekündigt.
Sollte ein Kunde mit einer Preisänderung nicht einverstanden sein, so steht ihm
das Recht zu, mit einer Frist von einem Monat das Vertragsverhältnis jeweils
zum Monatsende vorzeitig durch schriftliche Kündigung zu beenden.
- WSE behält sich vor, jede auf ihren Servern ein- und ausgehende Kunden-E-Mail
zur Verringerung von unerwünschtem E-Mail-Verkehr automatisiert auf Spam und Viren
zu überprüfen. Weiterhin behält sich WSE vor, die Datenverarbeitungssysteme
von Nutzern bei Virenbefall, Spamversand o.ä. unverhältnismäßig hohem
E-Mail-Aufkommen temporär von der Zustellung und Weiterleitung von E-Mails auszuschließen
und ggf. E-Mails zu löschen, falls diese die ordnungsgemäße Funktion des
E-Mail-Verkehrs der übrigen Nutzer beeinträchtigen oder gefährden.
Der Kunde erklärt sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden, sofern er ihr nicht
ausdrücklich schriftlich widerspricht.
- Für Internetdienstleistungen gilt Folgendes:
- Mit der Annahme des Auftrages und der Zuteilung von Speicherplatz und
Zugangsdaten kommt ein Vertrag über die Nutzung der Dienstleistung
zustande. Voraussetzung für die Nutzung der Dienstleistung ist ein
Internetzugang mit den dazu notwendigen Einrichtungen.
- Die zum Betreiben benötigten Passworte bleiben im Besitz von WSE
und dürfen von WSE jederzeit verändert werden. Der Leistungsumfang
ergibt sich aus der im Bestellformular beschriebenen Leistung.
- Ein Anspruch auf die Bereitstellung von Zugangssoftware besteht nicht. Der
Kunde ist berechtigt eigene Software für den Zugang einzusetzen. WSE
kann in diesem Fall keine Unterstützung für diese Software garantieren.
§ 4 Platzierungsangaben für Werbemittel
- Hat der Auftraggeber keinen Platzierungswunsch für das Werbemittel
geäußert, ist die schriftliche Bestätigung mit dem im Auftrag
angegebenen Umfang maßgeblich. Die Platzierung des Werbemittels wird vom
Auftraggeber und der WSE einvernehmlich vorgenommen. Ist dieses nicht
herstellbar, entscheidet die WSE nach billigem Ermessen unter
größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des
Auftraggebers.
- Für die Platzierung von Werbemitteln kommen ausschließlich die
Formate in Frage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.
§ 5 Domainnamen
- Domainnamen werden bei dem jeweiligen NIC registriert. Die Daten zur
Registrierung von Domainnamen werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten
Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von einer tatsächlichen
Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch
den jeweiligen NIC oder durch WSE bestätigt ist.
- Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten
Domainnamen ist seitens WSE ausgeschlossen. Anträge für Domainnamen
oder KK-Anträge werden auch berechnet, wenn diese abgelehnt werden.
§ 6 Kündigung des Vertrags
- Bei Verträgen ohne Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis
für beide Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende
kündbar.
- Bei Verträgen mit Mindestlaufzeiten ist das Vertragsverhältnis
frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeiten kündbar. Die Kündigung
muss dem Kündigungsempfänger mindestens vier Wochen vor dem Tag, an dem
sie wirksam werden soll, zugehen.
- Für Internetdienstleistungen gilt Folgendes:
Der Vertrag ist zunächst auf ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich
automatisch um ein weiteres Jahr wenn dieser nicht vier Wochen vor Ablauf
gekündigt wird. Bei einer Vertragskündigung hat WSE das
ausdrückliche Recht, nach Vertragende alle auf den Server/Account des Kunden
übertragenen Daten vorbehaltlos zu löschen.
§ 7 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste der WSE sachgerecht zu nutzen. Er ist
insbesondere verpflichtet,
- die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen
Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer, in Verbindung mit
der dem Kunden überlassenen individuellen Tarifliste fristgerecht zu zahlen.
Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw.
zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde der WSE die Kosten zu
erstatten;
- der WSE unverzüglich mitzuteilen, wenn bei ihm Voraussetzungen
für Tarifermäßigungen entfallen;
- der WSE die Installation technischer Einrichtungen zu ermöglichen,
soweit das für die Nutzung der WSE-Dienste erforderlich ist, und
Installationen nicht durch den Kunden selbst vorgenommen werden;
- der WSE mitzuteilen, welche technische Ausstattung zur Teilnahme an den
WSE-Diensten verwendet wird;
- dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht
durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet wird bzw.
werden;
- die Zugriffsmöglichkeit auf WSE-Dienste nicht missbräuchlich
zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen. Dazu gehört auch die
vom Kunden zu treffende Vorsorge, dass durch Nutzung der von WSE
bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze zugunsten
Dritter sowie straf- und ordnungsgerichtliche Bestimmungen erfolgen;
- die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen
sicher zu stellen sowie für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse
Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die
Teilnahme an Diensten der WSE erforderlich sein sollten;
- den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen,
insbesondere Passworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern
oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht
berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;
- der WSE erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich
anzuzeigen (Störungsmeldung);
- im Rahmen des Zumutbaren alle Maßnahmen zu treffen, die eine
Feststellung der Mängel oder Schäden und Ihrer Ursachen
ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und
beschleunigen;
- nach Abgabe einer Störungsmeldung, die der WSE durch die
Überprüfung ihrer Einrichtung entstandenen Aufwendungen zu ersetzen,
wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung
im Verantwortungsbereich des Kunden vorlag.
- Der Kunde ist verpflichtet, WSE innerhalb eines Monats:
- jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte
Änderung in der Person des Kunden,
- bei nicht rechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften,
nicht rechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder
Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen,
- jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er
in den Betriebsunterlagen von WSE geführt wird, anzuzeigen.
- Verstößt der Kunde gegen die in Abs. 1 b), e) und f) genannten
Pflichten, ist WSE berechtigt, sofort und in den übrigen Fällen –
mit Ausnahme von Abs. 1 a) – nach erfolgloser Abmahnung das
Vertragsverhältnis ohne Einhaltung der Frist zu kündigen.
- Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander kann WSE im Wege
der Nutzungsbedingungen regeln. Verstöße gegen essentielle Bestimmungen
dieser Benutzungsbedingungen berechtigt WSE nach erfolgloser Abmahnung, das
Vertragsverhältnis zu kündigen.
- Für Internetdienstleistungen gilt Folgendes:
- Der Inhalt der Seiten darf nicht gegen geltendes Recht der Bundesrepublik
Deutschland, internationales Recht und die guten Sitten verstoßen.
- Der Kunde wird mit seinem Angebot keinerlei Warenzeichen-, Patent- oder
andere Rechte Dritter verletzen und wird in keiner Form pornographische,
jugendgefährdende, rechtswidrige, vulgäre, obszöne, hasserregende,
hetzerische, sexistische, rassistische, gewaltverherrlichende, sittenwidrige,
diskriminierende oder sonst wie zu beanstandende Inhalte auf dem Server speichern
oder publizieren.
- Der Kunde darf auf seinen Seiten Dritte nicht negativ darstellen oder
öffentlichen Anstoß erregen.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings
(Mailingaktionen) via electronic Mail (E-Mail) von seinem(n) Account(s) aus zu
initiieren, ohne von den E-Mail-Empfängern dazu aufgefordert worden zu
sein.
- Der Kunde hat WSE unverzüglich eintretende Änderungen
vertragsrelevanter Angaben mitzuteilen. Hierzu gehören sowohl Adress- und
Telefonverbindungs- als auch firmenbezogene Angaben.
- Der Kunde erhält zur Pflege seines Angebotes einen Login-Namen und ein
Login-Passwort. Er ist verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln und haftet
für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des
Passwortes resultiert.
- Für den Inhalt der Seiten ist der Kunde selbst verantwortlich.
- WSE kann den Vertrag fristlos kündigen und den Account/Server
sofort sperren, wenn der Kunde gegen die Bestimmungen von WSE
verstößt.
- Es besteht von Seiten von WSE keine Prüfungspflicht der
Internetseiten des Kunden.
- WSE behält sich ebenfalls das Recht vor, das Angebot des Kunden
unverzüglich zu sperren, falls dieser Dinge auf seinem Account/Server
einrichtet, die das Betriebsverhalten des Servers beeinträchtigen.
- Für Dienstleistungen im Bereich Webdesign gilt: Ist eine erbrachte
Programmierleistung (z.B. Homepage) nach 14 Tagen durch den informierten Kunden
nicht beanstandet worden, so gilt das als Annahme der Leistung und verpflichtet
den Auftraggeber zur vollständigen Zahlung der vertraglichen vereinbarten
Entgelte.
- Datenanlieferung:
- Der Auftraggeber ist verantwortlich für die vollständige
Anlieferung einwandfreier, geeigneter Werbemittel bis spätestens fünf
Werktage vor Schaltungsbeginn. Etwaige Abweichungen sind mit der WSE
unverzüglich schriftlich oder per E-Mail abzustimmen. Für erkennbar
ungeeignete oder beschädigte Vorlagen fordert die WSE Ersatz an.
- Das Vorstehende gilt sinngemäß auch für die vom Auftraggeber
genannten Onlineadressen, auf die das Werbemittel verweisen soll. Bei nicht
ordnungsgemäßer, insbesondere verspäteter Anlieferung oder
nachträglicher Änderung wird keine Gewähr für die
vereinbarte Verbreitung des Werbemittels übernommen. Die Pflicht der
WSE zur Aufbewahrung endet drei Monate nach der letztmaligen Verbreitung des
Werbemittels.
- Rechtsgewährleistung für Werbemittel:
Der Auftraggeber gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des
Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt die WSE von
allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher,
strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher Bestimmungen diesem
entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auch auf die bei der
notwendigen Rechtsverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten. Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die WSE nach Treu und Glauben mit Informationen
und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen,
soweit dies dem Auftraggeber ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen
gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich
ist.
§ 8 Haftungsbeschränkung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung
sind sowohl gegenüber der WSE wie auch im Verhältnis zu deren
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht
vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- WSE haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten
Informationen – weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder
Aktualität, noch dafür, dass Sie frei von Rechten Dritter sind oder der
Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
- Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen der
Leistungsanbieter eingetreten, gelten die im Verhältnis vom Leistungsanbieter
und WSE anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der WSE gegenüber
ihrem Kunden entsprechend.
- Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine
Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die
- durch die Inanspruchnahme von WSE-Diensten,
- durch die Übermittlung und Speicherung von Daten,
- oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder
Übermittlung von Daten durch WSE nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf 2.500,00 € beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorliegt.
- Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von der WSE
gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der
Höhe nach auf 2.500,00 € beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder
grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Für Internetdienstleistungen gilt Folgendes:
- Wir garantieren eine Verfügbarkeit des Internet-Services von 98% per
Annum. Monatlich können wir 1% der Betriebszeit für Wartungsarbeiten
verwenden. Für Störungen innerhalb des Internet können wir keine
Haftung übernehmen. Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf den
Auftragswert beschränkt.
- Es werden Homepages und Domainnamen aus dem Internet bei allen den Auftrag
entsprechenden Diensten maschinell angemeldet. Es kann nicht garantiert werden,
dass die angemeldeten Homepages oder Domainnamen auch in alle Dienste
aufgenommen werden. Die Zahlung der Vergütung bleibt davon unberührt.
Der Kunde stellt WSE sowohl von sämtlichen Ansprüchen Dritter
hinsichtlich der überlassenen Daten frei, als auch von jeglicher Haftung
für den Inhalt der übermittelten Webseiten auf dem Account/Server
frei. Soweit Daten vom Kunden auf den Account/Server übermittelt werden,
stellt der Kunde Sicherheitskopien her.
- Dem Kunden ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die
Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzufangen. Dieses Risiko
nimmt der Kunde in Kauf. WSE haftet nicht für Verletzungen der
Vertraulichkeit von E-Mail-Nachrichten oder anders übermittelten
Informationen. WSE übernimmt keine Garantie dafür, dass der
Account/Server für einen bestimmten Dienst, oder eine bestimmte Software
geeignet oder permanent verfügbar ist. Die Dienstleistung von WSE ist
die Stellung des Accounts/Servers.
- Für Störungen innerhalb des Internet kann die WSE keine
Haftung übernehmen. WSE übernimmt weiterhin keine Haftung für
Schäden oder Folgeschäden, die direkt oder indirekt durch den
Account/Server verursacht wurden.
§ 9 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der WSE und Dritten
durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der WSE-Dienste
oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obligationen nicht nachkommt.
§ 10 Software-, Waren- und Diensleistungslieferungen
- Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Das Nutzungsrecht an Projektergebnissen
kann nur mit Zustimmung der WSE auf Dritte übertragen werden. Die Zustimmung
kann ausdrücklich oder konkludent bereits in dem Vertrag erteilt werden, in dem
die Durchführung des jeweiligen Projekts vereinbart wird.
- Bei Softwarelieferungen ergeben sich Leistungsinhalt und Leistungsumfang aus der
Leistungsbeschreibung der WSE.
- Wird die Entwicklung von Software geschuldet, erhält der Kunde nur dann das
uneingeschränkte und ausschließliche Nutzungs- und Verfügungsrecht
für das gesamte Ergebnis der durch WSE durchgeführten Arbeiten, wenn
dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Übergabe von Quellcode erfolgt
ebenfalls nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
- Das Nutzungsrecht an einer von der WSE entwickelten oder gelieferten
Software umfasst die Nutzung und die Vervielfältigung für den internen
Gebrauch des Kunden. Der Kunde darf Software im übrigen weder als Ganzes noch
in Teilen Dritten zugänglich machen.
- Wird von Abs. 4 abweichend vereinbart, dass das Nutzungsrecht für eine
Software auf Dritte übertragen werden kann, müssen alle Kopien den
Original-Copyright-Vermerk sowie alle sonstigen Schutzvermerke tragen.
- Falls im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertragsgegenstand (Softwareentwicklung
oder Durchführung sonstiger Projekte) Ansprüche wegen der Verletzung eines
Patents oder eines sonstigen Ausschließlichkeitrechts geltend gemacht werden,
ist der Kunde gehalten, WSE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
Der Kunde wird ohne vorherige Zustimmung von der WSE keine wesentlichen
Prozesshandlungen vornehmen und der WSE auf Verlangen die Verteidigung gegen
derartige Ansprüche, insbesondere die Prozessführung einschließlich
eines Vergleichsabschlusses überlassen.
- Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstandes oder Teilen davon durch eine
gerichtliche Entscheidung untersagt ist, oder wenn nach Auffassung der WSE eine
Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat WSE das Wahlrecht
zwischen folgenden Maßnahmen:
- Den Vertragsgegenstand so zu ändern, dass er keine Schutzrechte mehr
verletzt.
- Dem Auftraggeber das Recht zu verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu
nutzen.
- Den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand zu ersetzen, der
keine Schutzrechte verletzt und entweder den Anforderungen des Auftraggebers
entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist.
- Den Vertragsgegenstand zurückzunehmen und dem Auftraggeber das gezahlte
Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den
Wertverlust zu erstatten.
Die vorstehende Verpflichtung entfällt für solche Vertragsgegenstände,
in denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder
darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit
nicht von der WSE gelieferten Vertagsgegenständen betrieben wurde.
- Die Preise für Waren verstehen sich – falls nicht anders vereinbart
– einschließlich der üblichen Verpackung. Wünscht der Kunde die
Zustellung durch WSE, ist diese gesondert abzugelten.
- Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den
Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung
die Geschäftsräume der WSE verlassen hat. Falls der Versand ohne
Verschulden der WSE unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der
Lieferbereitschaft auf den Kunden über.
- WSE ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei
denn, der Kunde weist nach, dass die Teillieferungen oder Teilleistungen für
ihn nicht von Interesse sind.
- Die Gewährleistungsfrist gegenüber Nicht-Verbrauchern für die
Lieferung von Waren, Geräten und Anlagen beträgt 12 Monate ab Lieferdatum.
Bei ausschließlich privatem Gebrauch verlängert sich diese Frist auf 24
Monate. Unberührt davon ist eine etwaige gesonderte Garantiehaftung des
Warenherstellers. Soweit ein von WSE zu vertretender Mangel an der Kaufsache
vorliegt, ist WSE nach ihrer Wahl zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, so ist der
Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Herabsetzen des Kaufpreises (Minderung) oder
eine Rückgängigmachung des Kaufvertrags zu verlangen.
- Weitergehende Ansprüche des Kunden, im besonderen ein Anspruch auf Ersatz
von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind
ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf grober
Fahrlässigkeit des Geschäftsführers oder leitender Angestellter von
WSE oder es ist eine Eigenschaftszusicherung erfolgt, die den Käufer gegen
das Risiko von Folgeschäden absichert.
§ 11 Zahlungsbedingungen
- Monatliche Entgelte sind, beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen
Bereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese
Entgelte monatlich jeweils bis zum dritten Werktag eines jeden Monats zu zahlen,
wobei der Käufer verpflichtet ist, auf Anforderung von WSE hin dieser eine
Lastschrift bzw. Einzugsermächtigung zu erteilen. Entgelte für Teile eines
Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen Entgelts berechnet.
- Sonstige Entgelte, insbesondere nutzungsabhängige Entgelte
(Verkehrsgebühren), sind nach Erbringung der Leistung zu zahlen und werden mit
Zugang der Rechnung fällig.
- Sofern der Kunde nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muss der
Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in
der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein.
- Soweit nicht anders vereinbart, sind Rechnungen für Warenlieferungen 14
Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Gelieferte Ware bleibt bis zur
vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum der WSE; die
Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist unzulässig. Verarbeitung
oder Umbildung erfolgen stets für WSE als Hersteller, jedoch ohne
Verpflichtung für sie. Erlischt (Mit-)Eigentum der WSE durch Verbindung
oder Veräußerung, so gilt als vereinbart, dass die daraus resultierenden
Ansprüche des Kunden – bei Verbindung im Wert anteilmäßig –
auf WSE übergehen.
- Gibt der Kunde an, dass ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten,
für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so hat er dies nachzuweisen.
§ 12 Zahlungsverzug
- Bei Zahlungsverzug des Kunden ist WSE berechtigt, die vertragliche Leistung
einzustellen. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Entgelte bis
zum Vertragsende zu zahlen.
- Bei Zahlungsverzug ist WSE außerdem berechtigt, von dem betreffenden
Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen
Bundesbank zu berechnen, es sei denn, dass WSE eine höhere Zinslast
nachweist.
- Kommt der Kunde:
- für 2 aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw.
eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder
- in einem Zeitraum, der sich über mehr als 2 Monate erstreckt, mit der
Bezahlung der Entgelte in Höhe eines Betrages, der das monatliche
Grundentgelt für 2 Monate erreicht,
in Verzug, so kann die WSE das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer
Frist kündigen.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt der
WSE vorbehalten.
- Bei Zahlungsverzug erhebt die WSE für die erste und zweite Mahnung
Mahngebühren und für jede unberechtigte Rücklastschrift
Bearbeitungsgebühren in Höhe von jeweils 10,00 €. Sperrt die WSE eine
Internet-Präsenz berechtigt wegen Zahlungsverzuges, kann die WSE die
Entsperrung von der Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,00 €
abhängig machen.
§ 13 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte,
Rückvergütung
- Gegenansprüche der WSE kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrecht nur wegen Gegenansprüchen aus
diesem Vertrag zu.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und
aufgrund von Ereignissen, die der WSE die Leistung wesentlich erschweren oder
unmöglich machen, hat WSE auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und
Terminen nicht zu vertreten. Hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung,
behördliche Anordnungen, der Ausfall von Gateways und Kommunikationsnetzen
anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Übertragungswege auch wenn sie
bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der WSE oder deren Unterlieferanten,
Unterauftragnehmern bzw. bei den von der WSE autorisierten Betreibern von
Subknotenrechnern eintreten. Diese berechtigen WSE, die Lieferung bzw. Leistung
um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit,
hinauszuschieben.
- Dauert eine erhebliche Behinderung länger als zwei Wochen an, ist der Kunde
berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung
bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern.
Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
- der Kunde nicht mehr auf WSE-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in
der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann,
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die
Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste
unmöglich wird
oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.
- Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des
Verantwortungsbereiches der WSE liegenden Störung erfolgt keine
Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur
dann erstattet, wenn WSE oder einer ihrer Erfüllungs- oder
Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens fahrlässig
verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag
erstreckt.
§ 14 Nutzung durch Dritte
- Eine direkte oder mittelbare Nutzung der Dienste von WSE durch Dritte ist
nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch WSE gestattet.
- Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde diese
ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung
durch Dritte nicht gestattet, ergeben sich daraus keine Minderungs- , Erstattungs-
oder Schadensersatzansprüche.
- Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur
Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte
oder unbefugte Nutzung der Dienste von WSE durch Dritte entstanden sind.
§ 15 Kundendienst
- Im Falle von Störungen an technischen Einrichtungen von WSE wird
WSE bemüht sein, diese im Rahmen der bestehenden technischen und
betrieblichen Möglichkeiten kurzfristig zu beheben. Dauert die Störung
über längere Zeit an, gilt § 13 Ziff. 3 entsprechend.
- Eine weitergehende Haftung von WSE wegen Störung der zuvor bezeichneten
Art scheidet aus, es sei denn, es liegt vorsätzliches oder grob
fahrlässiges Handeln des Geschäftsführers oder leitender Angestellter
von WSE vor.
- Der Support für die einzelnen Produkte erfolgt entweder über die
gebührenpflichtigen Servicenummern oder kostenlos per E-Mail. Die jeweiligen
Servicenummern und E-Mail-Adressen werden dem Kunden bei Beauftragung mitgeteilt.
§ 16 Geheimhaltung, Datenschutz
- Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten
die der WSE unterbreiteten Informationen als nicht vertraulich.
- Der Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des
Bundesdatenschutzgesetz sowie § 4 der Teledienst-Datenschutz-Verordnung davon
unterrichtet, dass WSE seine Anschrift in maschinenlesbarer Form, für
Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
- Soweit sich WSE zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, ist
WSE berechtigt, die Teilnehmerdaten offen zu legen, wenn dies für die
Sicherstellung des Betriebs erforderlich ist.
- WSE steht dafür ein, dass alle Personen, die von der WSE mit der
Abwicklung vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Vorschriften kennen und beachten. Der Teilnehmer seinerseits ist nicht berechtigt,
sich oder Dritten mittels der Dienste von WSE, für ihn oder Dritten nicht
bestimmte Daten oder Informationen zu beschaffen.
- Soweit dies in international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist und
der Kunde nicht widerspricht, werden Informationen über ihn, Dritten
zugänglich gemacht (Directory-Services).
§ 17 Gerichtsstand
- Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der
für WSE zuständige Gerichtsbezirk.
- Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht.
§ 18 Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des
Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung
eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende
Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen
Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt
hätten. Entsprechendes gilt für Unvollständigkeiten.
Jülich im September 2006
WSE Ltd. • Niederlassung Deutschland • Rudolf-Schulten-Straß 8 • 52428 Jülich
Telefon: (0 24 61) 93 60 80 • Telefax: (0 24 61) 93 60 810
Geschäftsführer: Ulrich Wirtz
Bankverbindung:
Aachener Bank eG Jülich • BLZ 390 601 80 • Konto-Nr. 4 006 786 010
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